Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn die Nutzung durch den Gast gebucht und vom Vermieter bestätigt ist. Die Buchung ist in Schriftform als Brief, Fax oder E-Mail zu tätigen.

Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag muss spätestens bei Anreise bar bezahlt oder vorher auf dem Konto eingegangen sein.

Bei Stornierung des Aufenthaltes bis 10 Tage vor Beginn ist eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung fällig. Bei Stornierung zwischen null bis 9 Tagen fallen 70% des Gesamtpreises als Stornogebühren an.

2. Belegung, Haftung, Sicherheit

Die Belegung der Wohnung darf die Personenanzahl im Nutzungsvertrag nicht überschreiten. Gäste haften in voller Höhe für durch sie verursachte Schäden an der Wohnung, dem Garten, den Einrichtungsgegenständen und der Ausstattung. Bei Schlüsselverlust ist die gesamte Schließanlage zu tauschen. Die Kosten für den Tausch trägt in diesem Falle der Gast. Bei Ausfall der öffentlichen Versorgung und bei höherer Gewalt haftet nicht der Vermieter. Fenster und Türen sind bei Verlassen der Wohnung durch den Gast zu schließen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Verbraucher, insb. Licht, Fernseher, Radio, Herd, Ofen etc. ausgeschaltet sind. Der Vermieter darf bei begründeter Notwendigkeit (z. Bsp. dringende Reparaturen, Abwehr von Gefahren etc.) die Wohnung betreten. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände. Die Benutzung von Wegen, Treppen, Stufen, Garten, Stühlen, sowie Einrichtung und Geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zugang zu Grundstück und Wohnung, wie die Wohnung selbst, sind nicht barrierefrei.

3. Rauchverbot und Tiere

In der Wohnung und auf dem Grundstück besteht Rauchverbot. Das Unterbringen von Tieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung sind die anfallenden Kosten durch den Gast zu zahlen. Die professionelle Reinigung durch ein entsprechendes Unternehmen wird zu Lasten des Gastes veranlasst. Bei dadurch möglicher, zeitweiser Nichtvermietbarkeit werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die Wohnung ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Sollten aufgrund von Verschmutzung Kosten über die übliche Endreinigung hinaus entstehen, so sind diese zusätzlich vom Gast zu tragen.

Sollte eine vertragliche Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand ist Berlin.